Schulordnung
I. Zentrale Werte
I.1. Werte im Umgang mit Menschen
Im Umgang miteinander brauchen wir gemeinsame Wertvorstellungen. Alle an unsrem Schulleben Beteiligten haben aus diesem Grund zentrale Leitlinien als Werte festgehalten. Alle, die hier lehren und lernen, achten darauf, diese Werte im Schulalltag umzusetzen. Eine positive Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ist Voraussetzung für ein gutes Lernklima. Deshalb ist es uns wichtig:
- die jungen Menschen zu festigen
- sie zu ermutigen
- ihnen Vertrauen entgegenzubringen
- sie auf ihrem eigenen Weg zu begleiten
Alle Beteiligten erwarten gegenseitige Achtung und Respekt.
Folgende Werte im Umgang mit Menschen bestimmen daher unser Schulleben:
- Toleranz
Jeder Mensch ist wertvoll mit seinenStärken und Schwächen.
- Gegenseitige Achtung und Respekt
"Was du nicht willst, das man dir tu' das füg' auch keinem anderen zu!" Wir blamieren uns nicht gegenseitig, wir schreien uns nicht an, wir respektieren die Arbeitsergebnisse von uns allen.
- Gegenseitige Rücksichtnahme
Lehrer und Schüler haben oft persönliche Probleme, die ihr Verhalten beeinflussen. Darauf sollte jeder Rücksicht nehmen.
- Kritik- und Konfliktfähigkeit
Unterschiedliche Meinungen und Auseinandersetzungen gehören zum Leben, aber wir beleidigen und verletzen uns nicht.
- Gemeinschaftssinn
Gemeinsam gehen wir durch "Dick und Dünn".
- Gewaltlosigkeit
Alle Arten von Gewalt (Schläge, Bedrohung, Erpressung, aber auch "Ausdrücke") tun weh. Deshalb gebrauchen wir sie nicht.
- Zivilcourage
Sag' was notwenig ist, aber sag' es fair. Sei mutig: Wer Unrecht verschweigt macht sich selbst schuldig.
- Gerechtigkeit
Wir alle bemühen uns gerecht zu sein. Wenn wir einen Fehler machen entschuldigen wir uns.
- Pünktlichkeit
Wer zu spät kommt raubt dem anderen die Zeit.
I.2. Werte im Umgang mit Sachen
Es ist uns wichtig, pfleglich und schützend mit dem Eigentum der Gemeinschaft umzugehen.
Folgende Grundregeln im Umgang mit Sachen sind uns wichtig:
- Mit eigenen und fremden Sachen gehen wir sorgfältig um.
- Unsere Räume und das Schulgebäude halten wir ordentlich und sauber.
- Wir verhalten uns umweltfreundlich:
- Müll vermeiden (z.Bsp. keine Einwegverpackungen)
- Müll trennen
- Papier, Wasser und Energie sparen
- Sammeln von leeren Batterien, Druckerpatronen und Tonerkartuschen
- Finger weg von fremden Sachen!
II. Normen und Regeln für unser schulisches Miteinander
II.1. vor dem Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler kommen frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule.
- Die Schülerinnen und Schüler wählen den sichersten und kürzesten Weg zur Schule und nach Hause. Selbstverständlich ist die Straßenverkehrsordnung dabei einzuhalten.
- Rennen im Schulhaus, raufen und schreien belästigt oder gefährdet andere. Deshalb unterbleibt es.
II.2. in den Pausen
- Während der kleinen Pause halten sich in der Regel alle im Klassenzimmer auf.
- Die große Pause verbringen alle Schülerinnen und Schüler in der Regel auf dem Pausenhof.
- Das Schulgelände darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung verlassen werden.
- Auch in den großen Pausen ist gegenseitige Rücksichtnahme unbedingt erforderlich.
- Pausenspiele sind erlaubt, wenn sie keine Gefahr für andere darstellen.
- Die Außenanlagen sind zu schonen und zu pflegen. Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallbehälter, sollten aber nach Möglichkeit vermieden werden.
- Nach den großen Pausen gehen alle rücksichtsvoll und ohne zu drängeln in ihre Klassenzimmer. Dabei benutzen die Grundschüler den Haupteingang, die Hauptschüler den hinteren Eingang.
II.3. im Unterricht
- Jede und jeder trägt dazu bei, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
- Ist die Lehrerin oder der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so melden die Klassensprecher dies der Schulleitung. Die Klasse bleibt im jeweiligen Zimmer.
- Zum Unterricht gehören neben der aktiven Mitarbeit auch die Erledigung von Hausaufgaben sowie das Mitbringen aller erforderlichen Arbeitsmittel.
- Mit der Einrichtung, den Lehr- und Lernmitteln, Bücher, Geräten und Werkzeugen ist sorgfältig umzugehen. Für mutwillig beschädigte oder beschmutzte Sachen werden gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist sie bzw. er am selben Tag vor Unterrichtsbeginn telefonisch zu entschuldigen. Ab dem 3. Tag ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten notwendig.
- Längere Freistellungen vom Sportunterricht bedürfen eines von einem Erziehungsberechtigten unterzeichneten ärztlichen Attests.
- Eine Beurlaubung (bis zu 2 Tagen) muss unter Angabe von Gründen im Voraus bei der Klassenlehrerin bzw. bei dem Klassenlehrer beantragt werden. Bei mehr als 2 Tagen sowie direkt vor oder nach den Ferien ist die Beurlaubung bei der Schulleitung zu beantragen.
- Schülerinnen und Schüler übernehmen Ordnungs- und Reinigungsdienste.
II.4. Verboten sind
- Rauchen und alkoholische Getränke
- Kauen von Kaugummi während des Unterrichts
- Spucken auf den Boden
- Walkman, Discplayer u.ä. sowie die Benutzung von Handys während der Schulzeit
- Werfen mit Steinen und sonstigen Gegenständen
- Mitbringen von Gegenständen mit Verletzungsrisiko
- Bedienung schulischer Einrichtung und Geräte ohne Auftrag
- Betreten von Räumen aller Art sowie der Turnhalle ohne ausdrückliche Genehmigung
- Inliner und Cityroller
- Benutzen des Fahrrads ohne Fahrradprüfung auf dem Schulweg
III. Schlusswort
Diese Schul- und Hausordnung erhebt nicht den Anspruch, das Schulleben bis in alle Einzelnheiten regeln zu wollen. Ergänzungen und Änderungen sind bei Bedarf möglich. Doch wenn alle Beteiligten sich bemühen diese Regeln einzuhalten, höflich und fair miteinander umzugehen, entsteht auch eine gute Schulatmosphäre.
Diese Schul- und Hausordnung wurde nach Beratungen in der Gesamtlehrerkonferenz, im Elternbeirat und im Schülerrat von der Schulkonferenz am 22.März 2004 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.
